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   BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R   

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BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R (https://dejure.org/2004,3392)
BSG, Entscheidung vom 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R (https://dejure.org/2004,3392)
BSG, Entscheidung vom 20. Oktober 2004 - B 5 RJ 48/03 R (https://dejure.org/2004,3392)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Erwerbsunfähigkeitsrente; Erwerbsunfähigkeit bei Möglichkeit der vollschichtigen Ausübung einer Tätigkeit; Berufsschutz bei der Frage der Möglichkeit der Ausübung von Erwerbstätigkeiten in gewisser Regelmäßigkeit; ...

  • Judicialis

    SGG § 128 Abs 1 Satz 1; ; SGG § 128 Abs 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benennung einer Verweisungstätigkeit bei Erwerbsunfähigkeit, Beweislast für das Vorliegen seelisch bedingter Störungen, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R
    Es genügt, dass das Restleistungsvermögen des Versicherten körperlich mittelschwere oder leichtere Arbeiten erlaubt (zB Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen), wie es bei ungelernten Tätigkeiten üblicherweise gefordert wird (Großer Senat des BSG Beschluss vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24, 31, 32 f = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

    Nach der Rechtsprechung des BSG, zusammengefasst im Beschluss des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 (aaO) besteht jedoch dann die Pflicht zur Benennung zumindest einer Verweisungstätigkeit, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt.

    Der Grund für die Benennungspflicht liegt darin, dass der Arbeitsmarkt möglicherweise für diese überdurchschnittlich leistungsgeminderten Versicherten keine Arbeitsstelle bereithält oder nicht davon ausgegangen werden kann, dass es für diese Versicherten eine ausreichende Zahl von Arbeitsplätzen gibt, bzw "ernste Zweifel daran aufkommen, ob der Versicherte in einem Betrieb einsetzbar ist" (GS 2/95 - BSGE 80, 24, 34 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

    Denn eine vernünftige Handhabung dieser weiten Begriffe sichert, dass immer dann, wenn ernsthafte Zweifel bestehen, ob der Versicherte in einem Betrieb einsetzbar ist oder ein Katalogfall vorliegen könnte, die konkrete Bezeichnung einer Verweisungstätigkeit erfolgen muss, die nicht nur zu dem Vergleich von Leistungsfähigkeit und Anforderungsprofil führt, sondern auch zu der individuellen Prüfung, ob dem Versicherten der Arbeitsmarkt offen ist oder nicht" (GS 2/95 - BSGE 80, 24, 39 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

    Diese Konstellation erfassen die so genannten Katalogfälle, die im Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1996 aufgelistet sind (vgl GS 2/95 - BSGE 80, 24, 35 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

  • BSG, 01.07.1964 - 1 RA 158/61
    Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R
    Für das tatsächliche Vorliegen von seelisch bedingten Störungen, ihre Unüberwindbarkeit aus eigener Kraft und ihre Auswirkungen auf die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit trifft den Rentenbewerber die (objektive) Beweislast (vgl dazu BSG Urteile vom 1. Juli 1964 - 11/1 RA 158/61 - BSGE 21, 189 = SozR Nr. 39 zu § 1246 RVO und vom 21. Oktober 1969 - 11 RA 219/66 - SozR Nr. 76 zu § 1246 RVO).
  • BSG, 21.10.1969 - 11 RA 219/66
    Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R
    Für das tatsächliche Vorliegen von seelisch bedingten Störungen, ihre Unüberwindbarkeit aus eigener Kraft und ihre Auswirkungen auf die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit trifft den Rentenbewerber die (objektive) Beweislast (vgl dazu BSG Urteile vom 1. Juli 1964 - 11/1 RA 158/61 - BSGE 21, 189 = SozR Nr. 39 zu § 1246 RVO und vom 21. Oktober 1969 - 11 RA 219/66 - SozR Nr. 76 zu § 1246 RVO).
  • BSG, 13.05.1998 - B 10 AL 6/98 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Begründung der Rechtsauffassung

    Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R
    Ob dies der Fall ist, hängt von den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab (vgl BSG Beschluss vom 13. Mai 1998 - B 10 AL 6/98 B - veröffentlicht in JURIS).
  • BSG, 16.06.1955 - 3 RJ 118/54
    Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R
    Es braucht nicht auf den gesamten Beteiligtenvortrag, die gesamte Prozessgeschichte und jede sonstige aus der Sicht der Klägerin relevante Einzelheit eingegangen zu werden, wenn sich nur aus dem Urteil ergibt, dass alle entscheidungsrelevanten Gesichtspunkte gewürdigt worden sind (BSG Urteil vom 16. Juni 1955 - 3 RJ 118/54 - BSGE 1, 91, 94, stRspr).
  • BSG, 09.06.1967 - 4 RJ 109/67

    Urteilsgründe - Richterliche Überzeugung - Tatsachenfeststellung -

    Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R
    Denn es ist ausreichend, wenn die nach der Rechtsauffassung des SG (bzw LSG) wesentlichen entscheidungsrelevanten Gesichtspunkte, die zur richterlichen Überzeugungsbildung, insbesondere den Tatsachenfeststellungen (vgl BSG Beschluss vom 9. Juni 1967 - 4 RJ 109/67 - SozR Nr. 79 zu § 128 SGG) geführt haben, im Urteil behandelt werden.
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R
    Der Senat hat sich hierzu bereits mit Beschluss vom 14. Dezember 1998 - B 5 RJ 184/98 B - SozR 3-2600 § 43 Nr. 19 geäußert und insoweit der Rechtsprechung des 13. Senats des BSG (Urteil vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94 - BSGE 81, 15 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23) angeschlossen.
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann im Übrigen nicht mehr geltend gemacht werden, wenn von solchen Möglichkeiten kein oder nur unzureichender Gebrauch gemacht wurde (vgl BSG Beschluss vom 20. Januar 1998 - B 13 RJ 207/97 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; BVerfG Beschluss vom 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220, 225).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R
    Er umfasst die Verpflichtung des Gerichts, die Beteiligten zu hören und ihren Vortrag zur Kenntnis zu nehmen sowie mit in seine Erwägungen einzubeziehen (vgl BSG Urteil vom 27. September 1994 - 10 RAr 1/93 - BSGE 75, 92, 94 mwN).
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann im Übrigen nicht mehr geltend gemacht werden, wenn von solchen Möglichkeiten kein oder nur unzureichender Gebrauch gemacht wurde (vgl BSG Beschluss vom 20. Januar 1998 - B 13 RJ 207/97 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; BVerfG Beschluss vom 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220, 225).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 137/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Verfügbarkeit bei Betreuung von

  • BSG, 25.06.1986 - 4a RJ 55/84

    Verweisbarkeit eines Facharbeiters - Tätigkeit eines Pförtners

  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83

    Verweisungstätigkeit - Summierung von Leistungsbeschränkungen - Schwere

  • BSG, 27.05.1977 - 5 RJ 28/76

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Möglichkeit der

  • BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 184/98 B

    Tatsachenfeststellungen bei der Prüfung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit,

  • BSG, 25.03.1998 - B 5 RJ 46/97 R

    Erwerbsunfähigkeit eines ungelernten oder einfach angelernten Arbeiters -

  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 50/84
  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 19/97

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Insofern kann vorliegend offen bleiben, ob es sich bei dem muttersprachlichen Analphabetismus der Klägerin für sich um eine ungewöhnliche Leistungseinschränkung in diesem Sinne handelt (vgl dazu Senatsurteile vom 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R - SozR 4-2600 § 44 Nr. 1 RdNr 17 ff und vom 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R - Juris RdNr 19 sowie BSG Urteil vom 4.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 62 S 288) .
  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2020 - L 5 R 1265/18

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Der Beklagten bzw. Dr. N. ist zwar zuzugestehen, dass das BSG bei Erkrankungen mit "neurotischem" Einschlag wegen der "Simulationsnähe" strenge Beweisanforderungen stellt (Urteil vom 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R - in juris), indes gelten bei psychischen Erkrankungen keine anderen Beweismaßstäbe als bei "körperlichen" Erkrankungen.
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG; § 62 SGG) wurde nicht dadurch verletzt, dass das LSG sein Urteil auf Gesichtspunkte gestützt hat, die bisher nicht erörtert worden wären und der Rechtsstreit dadurch eine unerwartete Wendung genommen hätte (vgl zur Überraschungsentscheidung etwa BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4; BSG, Urteil vom 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R, veröffentlicht in Juris).
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